Vertrauensschadensversicherung

Das Produkt

Gesicherte Entschädigung beim Vertrauensbruch

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen durch Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Betrug, vorsätzliche Sachbeschädigung oder Computerbetrug verursacht werden sowie Schäden durch Eingriffe von außenstehenden Dritten in die EDV. Dabei bezieht sich der Versicherungsschutz auf eigene von Vertrauenspersonen verursachte Schäden, vorsätzliche Schädigung von Dritten durch Vertrauenspersonen und Schäden von außenstehenden Dritten, die durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die EDV verursacht werden. Bei den Risiken durch Dritte umfasst die Vertrauensschadenversicherung den Bestellerbetrug, Bankdatenmanipulation (Phishing und Pharming), den Identitätsdiebstahl (Fake-President, Man-in-the-middle) und Geheimnisverrat (Industriespionage).

Unser Service

Durch unsere langjährige Erfahrung seit mehr als 30 Jahren können wir Sie umfangreich über die Risiken und den Deckungsumfang beraten…

Ihr Vorteil

Keine Liquiditätsengpässe durch Vertrauensschäden (Vorabentschädigung), Bilanzsicherung, Sicherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit…

Unser Service

Durch unsere langjährige Erfahrung seit mehr als 30 Jahren können wir Sie umfangreich über die Risiken und den Deckungsumfang beraten und maßgeschneiderte Analysen bezogen auf Ihr Unternehmen vornehmen. Durch individuelle Rahmenvereinbarungen mit vielen Versicherern weltweit, können wir einen schnellen und unkomplizierten Abschluss zu optimalen Konditionen gewähren. Wir haben Sonderklauseln, die Ihnen exklusiv zur Verfügung stehen und beitragsfrei in die Verträge aufgenommen werden, wie die IT-Sicherheitsklausel (der erste Schaden wird erstattet, auch wenn Obliegenheiten nicht eingehalten werden konnten), keine Halbierung der Versicherungs- summen im Bereich Internetkriminalität und eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung sowie vielfach den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit.

Ihr Vorteil

  • Keine Liquiditätsengpässe durch Vertrauensschäden (Vorabentschädigung)
  • Bilanzsicherung
  • Sicherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit
  • Keine kostenintensive Rechtsberatung und Verfolgung (Kostenschutz)
  • Schnelle, unkomplizierte Hilfe im Schadensfall
  • Begleitung durch die digitale und komplexe Welt

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kreditversicherung

Dies hängt davon ab, wie die diesbezügliche Regelung in Ihrem Kreditversicherungsvertrag aussieht. Es gibt Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer Ratenzahlungsvereinbarungen mit seinen Abnehmern treffen darf, ohne dies vorher mit dem Kreditversicherer abstimmen zu müssen. Viele Verträge sehen jedoch vor, dass man das Einverständnis des Versicherers im Vorfeld einholen muss.

Grundsätzlich ist es möglich, im Falle einer Insolvenzanfechtung eine Entschädigung aus der „normalen“ Warenkreditversicherung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, den Versicherer zeitnah über die Anfechtung der Insolvenz zu informieren. Der Versicherer prüft anschließend, ob für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen Versicherungsschutz bestand. Oftmals ist es jedoch so, dass die Versicherungssumme, die für den insolventen Abnehmer bestand, bereits vollständig ausgeschöpft ist durch die offenen Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. In so einem Fall wäre eine spezielle Zusatzdeckung (mit einer zusätzlichen Versicherungssumme für Insolvenzanfechtungen) erforderlich, um eine Entschädigung für die durch die Anfechtung wiederauflebenden Forderungen erhalten zu können.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden. Es gibt jedoch auch Versicherer, die dies ab einer bestimmten Forderungshöhe automatisch (und kostenfrei) übernehmen.

Sobald der Versicherungsfall eingetreten ist (entweder der vorgezogene Versicherungsfall „Protracted Default“ oder der klassische Versicherungsfall der Zahlungsunfähigkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und Sie alle zur Schadenprüfung erforderlichen Unterlagen beim Versicherer eingereicht haben, erfolgt die Entschädigung dank des Versicherungsvertrag i.d.R. innerhalb eines Monats.

Sie können Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung in der Regel entweder über die Selbstprüfung („unbenannte Versicherung“) herstellen oder durch einen Kreditlimit-Antrag beim Versicherer („benannte Versicherung“). Bezüglich der Selbstprüfung gibt es in machen Kreditversicherungsverträgen die sogenannte Blinddeckung, bei der automatisch Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe besteht, wenn Ihnen nichts Negatives über Ihren Abnehmer bekannt ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeiten, Versicherungsschutz über eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder über positive Zahlungserfahrungen herzustellen.


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  • Höhere Quoten bei der Schadenregulierung
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